Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung soll als Baustein der privaten Altersvorsorge der finanziellen Absicherung im Alter dienen und mit dazu beitragen die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen.
Die private Rentenversicherung ist primär ein Instrument der Eigenvorsorge. Sie schützt vor dem finanziellen Risiko ein hohes Lebensalter zu erreichen, in dem sie eine lebenslange Rentenzahlung garantiert.
Die Höhe dieser Rentenzahlung hängt ab von dem festgelegten, meist monatlichen oder jährlichen Beitrag, der Laufzeit sowie den seitens des Versicherers erwirtschafteten Überschüssen. Bei der klassischen privaten Rentenversicherung legen die Versicherer das durch die Beiträge vorhandene Kapital aufgrund gesetzlicher Bestimmungen größtenteils konservativ an den Kapitalmärkten an. Es ist daher ein hohes Maß an Sicherheit garantiert, das aber auch mit geringeren Renditechancen einhergeht.
Nach dem Ende der Aufschubphase (Laufzeit) hat der Versicherungsnehmer in der Regel ein Wahlrecht zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer lebenslang garantierten Rente.
Es ist sinnvoll bei Abschluss der Versicherung eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Damit kann dem Risiko entgegengewirkt werden, dass der Versicherungsnehmer sich für eine Verrentung entscheidet und kurz darauf stirbt. Ist für diesen Fall eine Rentengarantiezeit vereinbart, so sind die eingezahlten Beiträge nicht gänzlich verloren, sondern werden für eine vereinbarte Dauer (z.B. 20 Jahre) als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Gerade im Bereich der privaten Altersvorsorge ist aufgrund der zahlreichen zu berücksichtigenden Aspekte eine kompetente individuelle Beratung unumgänglich!
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