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Staatlich geförderte Altersvorsorge

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Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat die private Altersvorsorge. Dies geschieht zum einen direkt durch Zulagen und zum anderen über die steuerrechtliche Besserstellung der für die Altersvorsorge getätigten Aufwendungen.

Im Rahmen der so genannten Riester-Rente ist es möglich eine Förderung der privaten Altersvorsorge durch direkte staatliche Zulagen zu erhalten. Auch kann es unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu einer Steuerersparnis kommen. Die Förderung gibt es auf Antrag für durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifizierte Altersversorgungsverträge, die einen Erhalt des eingezahlten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase sowie eine lebenslange Rente garantieren.
Gefördert werden können private Rentenversicherungen sowie Bank- und Fondssparpläne. Zu beachten ist, dass nicht alle Berufsgruppen im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt sind. Ausgeschlossen von der unmittelbaren Förderung sind zum Beispiel Selbstständige und Freiberufler. Unmittelbar Förderberechtigt sind dagegen insbesondere alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie deren Ehepartner (zumindest mittelbar).

Im Unterschied zur Riester-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge bei der Basisrente (= Rürup-Rente) allein durch eine steuerliche Abzugsfähigkeit der gezahlten Beiträge. Für Singles beläuft sich dabei der Höchstbetrag der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf 20.000 €, für Verheiratete auf 40.000 €. Dabei ist aber zu beachten, dass hier auch eventuelle Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungswerken mindernd mit einzurechnen sind.
Besonders interessant ist die Basisrente, die anders als die Riester-Rente nicht auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist, daher insbesondere für Selbstständige, die den jeweiligen Höchstbetrag voll ausschöpfen können.
Angeboten werden Basisrentenverträge vornehmlich in Form von privaten Rentenversicherungen. Sie müssen bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen genügen. So muss eine lebenslange Rente garantiert sein, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden darf.

Gerade im Bereich der privaten Altersvorsorge ist aufgrund der zahlreichen zu berücksichtigenden Aspekte eine kompetente individuelle Beratung unumgänglich!

Als Versicherungsmakler und Spezialist im Bereich der privaten Altersvorsorge beraten wir Sie objektiv und unabhängig von einzelnen Anbietern und helfen Ihnen die für Sie jeweils geeignete Lösung zu finden!

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