Unfallversicherung
Mit dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung können die negativen finanziellen Folgen eines Unfalls ausgeglichen werden.
Diese Möglichkeit ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in Deutschland jährlich rund neun Millionen Menschen durch Unfälle zu Schaden kommen.
Die Leistung der Unfallsversicherung besteht in der Regel in einer einmaligen Kapitalzahlung. Es ist aber auch die Vereinbarung einer Unfallrente möglich.
Die Höhe der Leistung der Unfallversicherung bemisst sich an der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität, die als Folge des erlittenen Unfalls aufgetreten ist. Der Grad der Invalidität wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet, der so genannten Gliedertaxe. Für bestimmte Berufsgruppen (Heilberufe) gibt es spezielle Produkte mit einer verbesserten Gliedertaxe. Das bedeutet, dass die Versicherung vereinbarungsgemäß mehr leistet, als dies nach der Gliedertaxe normaler Tarife vorgesehen wäre.
Bei der Auswahl einer geeigneten Unfallversicherung sollte die Möglichkeit eines bei höheren Invaliditätsgraden leistungsstärkeren Progressionstarifs berücksichtigt werden.
Gerade für die Unfallversicherung gilt: Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif erhebliche Unterschiede in Bezug auf Leistungsumfang und Beitragshöhe.
Als Versicherungsmakler beraten wir Sie objektiv und unabhängig von einzelnen Anbietern und helfen Ihnen den jeweils geeigneten Versicherungsschutz zu finden.

