Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können finanzielle Risiken des Eintritts der Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Im Jahre 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend reformiert. Im Zuge dieser Reform wurden auch deren Leistungen im Falle der Berufsunfähigkeit für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, nahezu abgeschafft.
Die somit entstandene Lücke in der Absicherung gegen das existenzielle Risiko der Berufsunfähigkeit ist offenkundig. Dennoch wird dieses Risiko oft unterschätzt.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht in einer monatlichen Rentenzahlung, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwendet werden kann.

Insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen muss in besonderem Maße auf die einzelnen Vertragsbedingungen geachtet werden. Die „Qualität“ einer bestimmten Berufsunfähigkeitsversicherung ist dabei vor allem daran zu messen, wie sie den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ überhaupt definiert. Es gibt hier erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. So sollte in diesem Zusammenhang unbedingt darauf geachtet werden, dass die Versicherung im Falle der Berufsunfähigkeit den Versicherten nicht auf die Ausübung eines anderen Berufes verweisen kann (Weiterverweisungsverzicht).

Wichtig ist auch, dass der gewählte Tarif die Möglichkeit vorsieht zu einem späteren Zeitpunkt die anfänglich vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen (Nachversicherungsgarantie). Auf diese Weise kann die Versicherung mit den eigenen Einkommenszuwächsen -unabhängig von einer Verschlechterung des eigenen Gesundheitszustands- Schritt halten.

Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt daher: Es gibt je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif erhebliche Unterschiede in Bezug auf Leistungsumfang und Beitragshöhe.

Die Concura-Versicherungsberatung erfolgt stehts objektiv und unabhängig von einzelnen Anbietern.

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